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   LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17   

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LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17 (https://dejure.org/2018,48870)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17 (https://dejure.org/2018,48870)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 4 TaBV 78/17 (https://dejure.org/2018,48870)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 99 BetrVG; Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW (GTV NRW)
    Beschlussverfahren; Eingruppierung; Einzelhandel; Supervisor Lager; Supervisor Cash Office

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren; Eingruppierung; Einzelhandel; Supervisor Lager; Supervisor Cash Office

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Supervisors Lager und einer Supervisorin Cash Office nach dem Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag ist deshalb vom allgemeinen, abstrakten Begriff der Selbständigkeit auszugehen (ebenso zu einem Gehaltstarifvertrag des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 22.03.2006: BAG 18.05.2011 - 4 ABR 82/09, Rn. 29 sowie BAG 23.09.2009 - 4 AZR 333/08, Rn. 41, beide juris).

    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 18.05.2011 und 23.09.2009 aaO; BAG 08.11.2006 - 4 AZR 620/05, Rn. 24, AP Nr. 304 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 14.04.1999 - 4 AZR 189/98, juris).

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 18.05.2011 und 23.09.2009 aaO; BAG 08.11.2006 - 4 AZR 620/05, Rn. 24, AP Nr. 304 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 14.04.1999 - 4 AZR 189/98, juris).

    Dabei kann das Merkmal "selbständige Tätigkeit" nicht mit dem Merkmal "selbständige Leistungen" gleichgesetzt werden (vgl. BAG 08.11.2006 - 4 AZR 620/05, Rn. 24, juris).

  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96

    Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Eingruppierung; Beschäftigung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Es erreicht nicht die Dimension etwa eines Baumarktlagers (hierüber verhielten sich die Entscheidungen des LAG Hamm vom 24.04.2002 - 10 TaBV 142/01 - und vom 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96, beide juris).

    Ein Abteilungsleiter ist ein verantwortlicher Vorgesetzter (LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96, juris).

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    aa.Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 27.07.2017 - 6 AZR 701/16, Rn. 19, juris; BAG 18.11.2004 - 8 AZR 540/03, Rn. 21, juris).

    Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, können die Gerichte für Arbeitssachen weitere Kriterien wie die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (BAG 27.07.2017 - 6 AZR 701/16, Rn. 19).

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Die Tarifvertragsparteien legen durch die Tätigkeitsbeispiele regelmäßig fest, dass diese Tätigkeiten auch den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (vgl. BAG 03.07.2013 - 4 AZR 259/12, Rn. 12, juris; BAG 22.09.2010 - 4 AZR 33/09, Rn. 23, juris; BAG 08.11.2004 - 8 AZR 540/03, Rn. 17, juris).

    aa.Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 27.07.2017 - 6 AZR 701/16, Rn. 19, juris; BAG 18.11.2004 - 8 AZR 540/03, Rn. 21, juris).

  • LAG Hamm, 24.04.2002 - 10 TaBV 142/01

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung eines Arbeitnehmers, Lagererster/Verwalter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Der Verwalter bestimmt - im Rahmen allgemeiner Anweisungen - die Arbeitsabläufe in dem ihm übertragenen Bereich, während die erste Kraft lediglich die erweiterten Fachkenntnisse in die Aufgabenerfüllung einfließen lässt, zu der durchaus auch die Aufsicht über eine Reihe von Mitarbeitern zählen kann (im Ergebnis ebenso: LAG Hamm, 24.04.2002 - 10 TaBV 142/01, juris, Rn. 46).

    Es erreicht nicht die Dimension etwa eines Baumarktlagers (hierüber verhielten sich die Entscheidungen des LAG Hamm vom 24.04.2002 - 10 TaBV 142/01 - und vom 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96, beide juris).

  • ArbG Düsseldorf, 16.11.2017 - 15 BV 118/17
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2017 - 15 BV 118/17 - wird auch hinsichtlich der Anträge zu 6) und 12) zurückgewiesen.

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen des Beschluss des Arbeitsgericht Düsseldorf vom 16.11.2017 - 15 BV 118/17 - wird auch hinsichtlich der Anträge zu 6) und 12) zurückgewiesen.

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 18.05.2011 und 23.09.2009 aaO; BAG 08.11.2006 - 4 AZR 620/05, Rn. 24, AP Nr. 304 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 14.04.1999 - 4 AZR 189/98, juris).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Dementsprechend reicht allein die Wahrnehmung besonderer Aufgaben zur Erfüllung des Tarifmerkmals nicht aus, wenn es keine weiteren Arbeitnehmer gibt (vgl. BAG 04.08.1993 - 4 AZR 511/92, unter III. 2. b) der Gründe, AP Nr. 38 zu § 1 TVG Einzelhandel).
  • BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09

    Eingruppierung von Kassierern - Begriff des Verbrauchermarktes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17
    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag ist deshalb vom allgemeinen, abstrakten Begriff der Selbständigkeit auszugehen (ebenso zu einem Gehaltstarifvertrag des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 22.03.2006: BAG 18.05.2011 - 4 ABR 82/09, Rn. 29 sowie BAG 23.09.2009 - 4 AZR 333/08, Rn. 41, beide juris).
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87

    Eingruppierung im Einzelhandel nach Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Begriff des "SB-Ladens"

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17

    Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach

  • ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17

    Eingruppierung, Einzelhandel, Supervisor

  • LAG Nürnberg, 19.01.2021 - 7 TaBV 22/20

    Zur Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe in der konkrete Tätigkeitsbeispiele

    Dazu gehören ferner die entsprechenden Weisungsbefugnisse gegenüber den Kassenkräften, um reibungslose Abläufe an der Kasse auch sicherstellen zu können, so auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2005 - 4 Sa 10014/14 - Rn. 40, zitiert nach juris und LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17 -, Rn. 149, zitiert nach juris.
  • ArbG Hagen, 15.05.2019 - 3 BV 25/18

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zu der Eingruppierung des

    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.2017, 6 AZR 701/16, juris, Randnr. 19; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2018, 4 TaBV 78/17, juris, Randnr. 128).
  • ArbG Solingen, 03.12.2020 - 2 Ca 53/20

    Checkout, Abteilung

    Er verwaltet nicht nur einen Sachbereich, sondern führt die der Abteilung zugeordneten Mitarbeiter (vgl. LAG E., Beschluss vom 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17, Rn. 151 bei Juris).
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